Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat am 4.12.23 in einer Sondersitzung die neue Vorschlagsliste beschlossen. Leider haben es die Rundlinge im Wendland nicht auf diese Liste geschafft. Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) als Antragstellerin und der Rundlingsverein e.V. sowie das Niedersächsische Landesdenkmalamt (NLD) als Kooperationspartner haben die Begründung für die Ablehnung analysiert und das weitere Vorgehen beraten. Die Begründung ist an vielen Stellen nicht nachvollziehbar und widersprüchlich zum vorliegenden Antrag. Dennoch wurde im Wendland politisch entschieden, das Verfahren auf Anerkennung zunächst nicht weiter zu verfolgen.
Die Rundlinge bei Lüchow sind aber weiterhin eine historische Kulturlandschaft von besonderer Bedeutung in Niedersachsen und als solche im aktuellen Raumordnungsprogramm Niedersachsen als kulturelles Sachgut unter Schutz gestellt. Sie gilt es weiterhin zu bewahren! Dies wird im zur Zeit in Arbeit befindlichen regionalen Raumordnungsplan Lüchow-Dannenberg berücksichtigt.
Der Fachausschuss Welterbe möchte weiterhin unter dem Namen „Regionale Entwicklung und Kultur“ bestehen bleiben und sich inhaltlich sowohl für die Entwicklung weiterer gut erhaltener Rundlinge als auch für die zu ihnen gehörenden Marktorte einsetzen.