Hof- und Dorfgemeinschaft früher

Rundlinge - eine besondere Form gemeinsamen Lebens

Seit altersher unterliegt das Leben im Rundling besonderen Regeln. Die Rundlinge waren Lebens- und Arbeitsgemeinschaften. Zum Hof gehörten nicht nur der Bauer mit seiner Familie, sondern auch die Altbauern, Mägde und Knechte. Bei der Übergabe des Hofes an die jüngere Generation wurde vertraglich genau festgehalten, welche Rechte und Pflichten zwischen Jung- und Altbauer galten. Auf manchen Höfen lebten die Altbauern in einem der Nebengebäude oder Altenteilerhaus, in anderen wurde das Haupthaus und die Benutzung der Räume untereinander klar aufgeteilt. Dies betraf vor allem auch die Feuerstellen. Nicht wenige Hallenhäuser im Wendland verfügen auf der Diele über zwei Feuerstellen nebeneinander, eine für die Altbäuerin, oft die größere für die Jungbäuerin.

Auch nicht erbberechtigte Söhne sowie unverheiratete Töchter blieben auf den Höfen und dienten als Mägde und Knechte. Aber Mägde und Knechte wurden in die Familie aufgenommen, lebten mit ihnen unter dem großen Dach des Hallenhauses in Mägde- und Knechtekammern oder schliefen über den Tierstellen. Nicht selten gehörten so rund zwanzig Menschen zur Hausgemeinschaft.

Bis zur Zeit der Verkoppelung im 19. Jahrhundert bestand Flurzwang, die schmalen Ackerflächen lagen so, dass die Bauern ihre Felder nur gemeinsam bewirtschaften konnten. Der Dorfschulze gab das Zeichen für die anfallenden Arbeiten, und alle Bauern erledigten ihre Arbeit auf ihrem Anteil zur gleichen Zeit. Das Vieh wurde auf die der Dorfgemeinschaft oder mehreren Dörfern gehörenden Weideflächen getrieben und von Viehhirten bewacht. Diese von allen zu nutzenden Allmenden oder Gemeinheiten wurden erst im Rahmen der Bauernbefreiung im 19. Jahrhundert, den einzelnen Dörfern und darin den einzelnen Höfen klar zugeordnet. Durch die traditionelle Form des Wirtschaftens war der Rundling so etwas wie eine große Lebens- und Arbeitsgemeinschaft.

Jabelner Bauern nach dem Grabenreinigen um 1926

Auch nach der Verkoppelung blieben Teile der Gemeinheit bestehen, nunmehr im Besitz der einzelnen Dorfgemeinden: das waren vor allem die Dorfplätze der Rundlinge, aber auch neu angelegte Wege- und Grabensysteme, Waldstücke und Sand- und Lehmkuhlen, aber auch die Röthekuhlen zum Rotteprozess des angebauten Flachses.