Der Weg des zweiten Antrags

Ein zweiter Anlauf zum Welterbe

Nach längerer Pause öffnet die Bundesrepublik Deutschland ihre Tentativliste für die Anerkennung als UNESCO-Weltkulturerbe wieder. Damit konnte in einem zweiten Anlauf ein veränderter Antrag zur Anerkennung der Siedlungslandschaft Rundlinge im Wendland beim Land Niedersachsen bis zum 31.3.2021 eingereicht werden. Antragsteller ist die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) in Kooperation mit dem Niedersächsischen Landesdenkmalamt (NLD) und dem Rundlingsverein e.V.

Die Siedlungslandschaft Rundlinge im Wendland bewirbt sich als „ein hervorragendes Beispiel eines Typus von Gebäuden, architektonischen…Ensembles…, die einen…bedeutsamen Abschnitt der Menschheitsgeschichte versinnbildlichen“ (Kriterium 4) und „ein hervorragendes Beispiel einer überlieferten menschlichen Siedlungsform…darstellen, die für eine oder mehrere bestimmte Kulturen typisch ist, oder der Wechselwirkung zwischen Mensch und Umwelt, insbesondere, wenn diese unter dem Druck unaufhaltsamen Wandels vom Untergang bedroht wird“ (Kriterium 5).

Besondere Bedeutung kommt bei diesem Antrag der Civilgesellschaft zu, da fast 90% des Schutzgutes in Privatbesitz sind, nur die Dorfplätze, Straßen und einige wenige andere Flächen gehören den Gemeinden. Die Eigentümer und Bewohner in den Rundlingen sind daher bei der Ausgestaltung und weiteren Entwicklung eines Managementplanes besonders einzubeziehen (siehe Infobrief an die Betroffenen).

Im Nominierungsverfahren konnten die einzenen Bundesländer bis zum Herbst 2021 je zwei Vorschläge einreichen. Das Land Niedersachsen hat die Rundlinge im Wendland neben den Schöninger Speeren für die deutsche Tentativliste nominiert.

Aus ihnen stellt die Kultusministerkonferenz (KMK) die deutsche Vorschlagsliste bis zum Herbst 2023 zusammen. Diese steht anschließend in Konkurrenz zu den Vorschlägen anderer Nationen und wird im UNESCO-Welterbezentrum in Paris von einem internationalen Komitee weiter selektiert.