
Die historische Rundlingslandschaft bei Lüchow mit den 19 für den UNESCO-Welterbeantrag ausgewählten Rundlingen ist als Vorranggebiet kulturelles Sachgut im Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen festgelegt. Damit ist es mit seinen wertgebenden Bestandteilen zu erhalten, folglich im Regionalen Raumordnungsprogramm zu übernehmen und näher festzulegen. Wertgebende Strukturen sind die Strukturen der Hofstellen mit der Stellung der Haupt- und Nebengebäude, die Dorfplätze, Hofwälder, Hofwiesen, aber auch Röthekuhlen, dorfnahe Lehm- und Sandkuhlen, Altwege, ehem. Wassermühlen, Mühlenbäche und Teiche, Flachsdarren, Hirtenhäuser sowie noch vorhandene Kohlgärten.
Derzeit wird die seit 2021 durch das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege (NLD) erfolgte Nachqualifizierung der 19 Rundlinge im Gebiet bei Lüchow formal abgeschlossen. Für Niedersachsen erstmalig werden damit größere Einheiten als Teile der historischen Kulturlandschaft ausgewiesen.
Diese 19 Rundlinge sind jedoch nur ein kleiner Ausschnitt aus dem Gebiet der Rundlinge im Wendland. Es gilt in Zukunft, auch die anderen noch gut erhaltenen Rundlinge in der Kulturlandschaft zu erhalten und so weiterzuentwickeln, dass ihre Strukturen nicht verlorengehen.